19. August 2019 | 14:30
Vorsorgevollmacht – brauche ich so etwas?
> Jeder volljährige Mensch bestimmt und verfügt eigenverantwortlich über sich selbst und trifft persönliche Entscheidungen.
> Jeder kann jederzeit in eine Situation geraten, in welcher dies nicht (mehr) möglich ist, z. B. durch schwere Erkrankung, Unfälle oder auch andere unvorhersehbare Ereignisse.
> Eine andere Person darf nur dann für jemanden Entscheidungen treffen, wenn sie dazu im Vorfeld bevollmächtigt wurde.
> Liegt keine entsprechende Vollmacht vor, muss ein Betreuer gerichtlich bestellt werden.
Wichtige Hinweise zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht gibt Ihnen Leonore Seifert von der Stadtmission Zwickau
Bringen Sie Ihre Fragen mit!

